Lexikon

 

Handwerk

Klappern gehört zum Handwerk

Entstanden in der Steinzeit aus dem Bestreben, einen Gegenstand herzustellen, mit dem man eine bestimmte Arbeit vollbringen kann, gehören Handwerksberufe auch heute noch zu beliebten Tätigkeitsfeldern.

Als Handwerk an sich bezeichnet man die Tätigkeiten, bei denen ein bestimmtes Produkt auf Bestellung angefertigt wird. Auch das Erbringen bestimmter Dienstleistungen zählt zum Handwerk.

So gab es in der Geschichte die Tischler, Maler, Schreiner und Gärtner, den Schmied und den Korbmacher und einige mehr. Im Laufe der Zeit entwickelten sie ihre Handwerkskunst immer weiter.

 


Die Handwerker schlossen sich in Zünften zusammen, in denen Regeln für den entsprechenden Beruf aufgestellt wurden und eingehalten werden mussten. Nur Handwerker einer Zunft durften in den Städten des Mittelalters ihren Beruf ausüben.
Aber für bestimmte Handwerker gab es auch Ausnahmegenehmigungen, wenn sie zum Beispiel ganz besondere Tätigkeiten ausüben konnten. Sie wurden dann zum Freimeister ernannt. Ein ganz bekannter Handwerker der Geschichte, Johannes Gutenberg, der Erfinder des Buchdrucks mit beweglichen Lettern, war so ein Freimeister und musste sich nicht den Zwängen einer Zunft unterwerfen.

Erst Mitte des 19. Jahrhunderts setzte sich nach der Einführung die Gewerbefreiheit in Deutschland durch. Nun durfte jeder Bürger einen Handwerksbetrieb eröffnen und führen.
Gerade Handwerksmeister waren es in der nächsten Zeit, die bestrebt waren, die Gewerbefreiheit wieder einzuschränken. So wurde eine Handelskammer geschaffen und es für alle Handwerker zur Pflicht erhoben, dieser beizutreten.

Anfang des 20. Jahrhundert wurden Befähigungsnachweise eingeführt, die es zunächst einem Handwerker erlaubten, Lehrlinge auszubilden. Später wurde dies erweitert dahingehend, dass ein Handwerker zur Ausübung seines Handwerks einen Meisterbrief benötigt.

Nach dem Krieg entfiel zunächst diese Meisterpflicht, wurde dann aber nach einigen Jahren neu belebt und die Ausübung eines Handwerks ohne Meisterbrief galt als Schwarzarbeit und wurde strafrechtlich verfolgt.
Erst vor einigen Jahren wurde durch den Bundestag eine Änderung dieses Gesetzes beschlossen. Danach wurde die Gewerbefreiheit für die meisten Handwerksberufe wieder eingeführt.

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Besonders interessant sind für jeden die überlieferten Bräuche einzelner Handwerksberufe. So gehen zum Beispiel die Zimmerleute in ihrer Gesellenzeit auf Wanderschaft, die sogenannte Walz. Die wandernden Gesellen arbeiten in einem Betrieb, erhalten Unterkunft, Essen und einen kleinen Lohn. Dann wandern sie weiter und arbeiten in einem anderen Betrieb. Die gesamte Walz dauert 3 Jahre und 1 Tag und das Brauchtum besagt, nur wer diese Wanderung erfolgreich abschließt, kann Meister seines Handwerks werden. Unbestritten ist aber auf jeden Fall der Vorteil durch die gesammelten Erfahrungen während dieser Zeit.


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