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Klappern gehört zum Handwerk
Entstanden in der Steinzeit aus dem Bestreben,
einen Gegenstand herzustellen, mit dem man eine bestimmte Arbeit
vollbringen kann, gehören Handwerksberufe auch heute noch zu
beliebten Tätigkeitsfeldern.
Als Handwerk an sich bezeichnet man die Tätigkeiten, bei denen
ein bestimmtes Produkt auf Bestellung angefertigt wird. Auch das
Erbringen bestimmter Dienstleistungen zählt zum Handwerk.
So gab es in der Geschichte die Tischler, Maler, Schreiner und Gärtner,
den Schmied und den Korbmacher und einige mehr. Im Laufe der Zeit
entwickelten sie ihre Handwerkskunst immer weiter.
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Die Handwerker schlossen sich in Zünften zusammen, in denen
Regeln für den entsprechenden Beruf aufgestellt wurden und
eingehalten werden mussten. Nur Handwerker einer Zunft durften in
den Städten des Mittelalters ihren Beruf ausüben.
Aber für bestimmte Handwerker gab es auch Ausnahmegenehmigungen,
wenn sie zum Beispiel ganz besondere Tätigkeiten ausüben
konnten. Sie wurden dann zum Freimeister ernannt. Ein ganz bekannter
Handwerker der Geschichte, Johannes Gutenberg, der Erfinder des
Buchdrucks mit beweglichen Lettern, war so ein Freimeister und musste
sich nicht den Zwängen einer Zunft unterwerfen.
Erst Mitte des 19. Jahrhunderts setzte sich nach der Einführung
die Gewerbefreiheit in Deutschland durch. Nun durfte jeder Bürger
einen Handwerksbetrieb eröffnen und führen.
Gerade Handwerksmeister waren es in der nächsten Zeit, die
bestrebt waren, die Gewerbefreiheit wieder einzuschränken.
So wurde eine Handelskammer geschaffen und es für alle Handwerker
zur Pflicht erhoben, dieser beizutreten.
Anfang des 20. Jahrhundert wurden Befähigungsnachweise eingeführt,
die es zunächst einem Handwerker erlaubten, Lehrlinge auszubilden.
Später wurde dies erweitert dahingehend, dass ein Handwerker
zur Ausübung seines Handwerks einen Meisterbrief benötigt.
Nach dem Krieg entfiel zunächst diese Meisterpflicht, wurde
dann aber nach einigen Jahren neu belebt und die Ausübung eines
Handwerks ohne Meisterbrief galt als Schwarzarbeit und wurde strafrechtlich
verfolgt.
Erst vor einigen Jahren wurde durch den Bundestag eine Änderung
dieses Gesetzes beschlossen. Danach wurde die Gewerbefreiheit für
die meisten Handwerksberufe wieder eingeführt.
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Besonders interessant sind für jeden die überlieferten
Bräuche einzelner Handwerksberufe. So gehen zum Beispiel die
Zimmerleute in ihrer Gesellenzeit auf Wanderschaft, die sogenannte
Walz. Die wandernden Gesellen arbeiten in einem Betrieb, erhalten
Unterkunft, Essen und einen kleinen Lohn. Dann wandern sie weiter
und arbeiten in einem anderen Betrieb. Die gesamte Walz dauert 3
Jahre und 1 Tag und das Brauchtum besagt, nur wer diese Wanderung
erfolgreich abschließt, kann Meister seines Handwerks werden.
Unbestritten ist aber auf jeden Fall der Vorteil durch die gesammelten
Erfahrungen während dieser Zeit.
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